SPEDITION & ZOLL
Offizielle Messespedition
ZOLL-DEFINITION:
6.4 Kunstwerke - Art. 74 Ziff. 4 MWSTG - 6.4.1 Begriffe - 6.4.1.1 Kunstwerke
Als solche [Kunstwerke] gelten Werke, die um ihrer selbst Willen gestaltet wurden und zweckfrei sind, d.h. ausschliesslich zum Betrachten bestimmt und geeignet sind. Erzeugnisse, welche die Form von Gebrauchsgegenständen aufweisen (wie beispielsweise Vasen, Schalen, Töpfe, Teller, Platten, Kerzenstöcke, Nipp- und Krippenfiguren, Lampen) sind daher keine Kunstwerke, Sie sind auch dann als besteuerbare kunsthandwerkliche bzw. kunstgewerbliche Erzeugnisse zu betrachten, wenn es sich um künstlerisch gestaltete und signierte Einzelanfertigungen handelt, unberücksichtigt darum, ob sie ihrer Bestimmung gemäss verwendet und zu welchem Preis sie verkauft werden. Nicht als Kunstwerke gelten ferner jene Objekte, die Werbezwecken dienen, wie Plakate, Dekorationen und dergleichen.

10. ART INTERNATIONAL

ART INTERNATIONAL 2008
Veranstaltungsort
Kongresshaus Zürich
Eingang Claridenstrasse 5
CH-8002 Zürich
Öffnungszeiten
- 17. / 18. / 19 . Oktober 2008
11 bis 20 Uhr
- Vernissage 16. Oktober
18 bis 22 Uhr
- Pressevorbesichtigung:
16. Oktober, 15 - 18 Uhr
Eintrittspreise
- Tageskarte: CHF 15.00
- Ermässigt: CHF 7.50
(Schüler, Studenten, AHV)
- Katalog: CHF 15.00